Feiertagsarbeit zum RÖKO 2026

Bei dem vom 13. bis 15. Mai 2026 stattfindenden 107. Deutschen Röntgenkongress (kurz RÖKO 2026 / RÖKO LEIPZIG) werden die arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen wissenschaftlichen Kongress mit einer daran angeschlossenen Industrieausstellung/Messe, die der Ausnahmevorschrift des § 10 (1) Nr. 9 ArbZG unterliegt. Aus diesem Grund ist von Gesetztes wegen keine gesonderte Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes notwendig.