Feiertagsarbeit zum RÖKO 2023

Bei dem vom 17. bis 19. Mai 2023 stattfindenden 104. Deutschen Röntgenkongress (kurz RÖKO 2023 / RÖKO WIESBADEN) werden die arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen wissenschaftlichen Kongress mit einer daran angeschlossenen Industrieausstellung/Messe, die der Ausnahmevorschrift des § 10 (1) Nr. 9 ArbZG unterliegt. Aus diesem Grund ist von Gesetztes wegen keine gesonderte Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes notwendig.