Feiertagsarbeit zum RÖKO 2024

Bei dem vom 8. bis 10. Mai 2024 stattfindenden 105. Deutschen Röntgenkongress / 10. Gemeinsamen Kongress von DRG und ÖRG (kurz RÖKO 2024 / RÖKO WIESBADEN) werden die arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen wissenschaftlichen Kongress mit einer daran angeschlossenen Industrieausstellung/Messe, die der Ausnahmevorschrift des § 10 (1) Nr. 9 ArbZG unterliegt. Aus diesem Grund ist von Gesetztes wegen keine gesonderte Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes notwendig.